Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Verlosung
Appenzellerland Tourismus AR
St. Gallerstrasse 49 / Bau 3
CH - 9100 Herisau
T +41 71 898 33 00
info@appenzellerland.ch

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt oder organisiert.

 

Sofortpreise:

  • 2. – 100. Sofortpreis: Berg-  und Talfahrt (Kronberg, Hoher Kasten, Ebenalp, Säntis)
  • 101. – 151. Sofortpreis: Jasskarten-Set

Die Sofortpreise werden täglich unter den Teilnehmenden ausgelost. Nur bei Gewinn erhält der Teilnehmende innerhalb von 24h eine persönliche Benachrichtigung via E-Mail von Appenzellerland Tourismus AR. Es wird keine weitere Korrespondenz geführt. Der Sofortpreis Berg- und Talfahrt wird der Gewinnerin oder dem Gewinner per E-Mail zugestellt. Der Sofortpreis Jasskarten-Set wird per Post zugestellt.

 

Hauptpreis

  • Kurzurlaub in Appenzell

1x drei Übernachtungen für zwei Personen im «Säntis – das Hotel» auf der Schwägalp. Inkl. 1x Berg-/Talfahrt Ticket der Schwebebahn.  

Bei Gewinn erhält der Teilnehmende eine persönliche Benachrichtigung via E-Mail von Appenzellerland Tourismus AR. Der Gewinn wird in Form eines Gutscheins per Post an die Gewinnerin oder den Gewinner zugestellt Die Verlosung des Hauptpreises findet am 01. Dezember 2025 statt.

 

 

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an Bergbahnen-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer zudem folgende weiteren Teilnahmebedingungen:

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind alle volljährigen Personen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinner übergeben und nicht ausbezahlt. Die Gutscheine sind nicht kumulierbar.
  2. Gewinnberechtigt sind jene Personen, welche das Formular auf der Website des Bergbahnen-Gewinnspiels korrekt und vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Jeder Gewinnspiel-Teilnehmende erhält eine automatisch generierte Teilnahmebestätigung per Mail. Die Gewinner werden schriftlich via E-Mail benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
  3. Die Gewinner werden sowohl bei den Sofortpreisen als auch beim Hauptpreis unter allen Teilnehmenden per Zufallsprinzip ausgelost und per E-Mail benachrichtigt. (Spam-Ordner prüfen).
  4. Ein allfälliger Gewinn verfällt, sollte sich die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen auf die Gewinnbenachrichtigung melden oder seine korrekten Adressdaten nicht oder nicht vollständig übermittelt wurden. Dies schliesst ungültige E-Mailadressen mit ein.
  5. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Bei Verdacht auf Manipulation behält sich Appenzellerland Tourismus AR das Recht vor, Teilnehmende ohne Begründung und Vorankündigung vom Wettbewerb auszuschliessen.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig. Bei Verdacht auf Manipulation behält sich Appenzellerland Tourismus AR das Recht vor, Teilnehmende ohne Begründung und Vorankündigung vom Wettbewerb auszuschliessen

 

Viel Glück!

Appenzell, 6. Oktober 2025