Drohnenverbot

Flugverbot für Drohnen und unbemannte Flugeräte im Alpstein

Im Alpstein gilt seit dem 1. November 2020 ein kantonales Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeugen wie Drohnen und beispielsweise Segelflug-Modelle.

Gemäss der kantonalen Verordnung zum Jagdgesetz (JaV) ist der Betrieb von Drohnen von weniger als 30kg im unten angefügten Perimeter zum Schutz der Tierwelt ab 1. November 2020 untersagt.

Wir bitten Sie, dies entsprechend zu respektieren. Ausnahmebewilligungen können für gewisse Zwecke eingeholt werden.

> Zum Kartenausschnitt mit dem kantonalen Perimeter

> Zur Drohnenkarte: Gesamtschweizerische Gebietseinschränkungen

> Gesuch zur Ausnahmebewilligung von Drohnenflügen im Alpstein