Fischen

Der Kanton reglementiert die Fischerei auf seinem Gebiet und legt die Bedingungen für das Erlangen des Fischereipatents fest. Je nach Ort, an dem gefischt wird (Seen oder fliessende Gewässer), sind die Bedingungen anders. Das Fischereipatent ist aber in jedem Fall obligatorisch.  

Fischereipatente

Für ausserkantonale Gäste bieten sich folgende Patente an:

  • Wochenpatent: Es kostet rund 100 Franken und berechtigt zur Fischerei an allen Bächen und Seen (exklusive Schongewässer).
  • Tagespatent: Es kostet rund 40 Franken und berechtigt nur zur Fischerei an den Seen. An den Fliessgewässern darf damit nicht gefischt werden.

Saisonpatente werden nur an Kantonseinwohner abgegeben, die wenigstens drei Monate vor dessen Erwerb den Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. begründet haben.

Das gewünschte Patent kann unter diesem Link online bestellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie hier»
Alle Patentanträge werden geprüft und per B-Post gegen Fakturierung zugestellt. Die Abgabe von Patenten gegen Barzahlung ist nicht mehr möglich. Patente können zudem während den Schalteröffnungszeiten beim Bau- und Umweltdepartement an der Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, bezogen werden. Hierfür müssen sämtliche erforderlichen Dokumente mitgebracht werden. Für Fragen steht das Bau- und Umweltdepartement zur Verfügung: +41 71 788 93 41.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Fischereiverordnung des Kantons unter Fischerei- und Jagdpatente oder beim Fischereiverein Kanton Appenzell Innerrhoden.

Gut zu wissen

Gäste mögen bitte zudem folgende Punkte beachten:

  • Jugendliche sind zum Bezug eines Patentes berechtigt, wenn sie das 12. Altersjahr vollendet haben oder während des Bezugsjahres vollenden und den kantonalen Fähigkeitsausweis besitzen.
  • Für den Bezug von Wochen- und Tagespatenten wird der Besitz des Schweizer Sportfischerbrevets oder eines anderen Kantonalen Ausweises anerkannt.
  • Jugendlichen Patentinhaber dürfen nur in Begleitung eines Patentinhabers, welcher das 15. Altersjahr im Bezugsjahr vollendet oder älter ist, oder einer patentberechtigten volljährigen Person fischen, es sei denn, sie vollenden selber das 15. Altersjahr im Bezugsjahr oder sind älter.
  • Einzige Patentausgabestelle ist die Kantonale Verwaltung, Bau- und Umweltdepartement, Gaiserstrasse, 9050 Appenzell.
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